Kirchenrecht
Auch das gibt es: Das Recht der Kirche. Die Kirchen haben eigene
Rechtssysteme, die in wesentlichen Teilbereichen dem Verwaltungsrecht
ähnlich sind. Es gibt eine Kirchengerichtsordnung, und die
Streitigkeiten werden durch Gerichtssitzungen des Kirchengerichts,
geleitet von ehrenamtlichen Richtern, ausgefochten. Streitigkeiten
können in mancherlei Hinsicht entstehen, beispielsweise über
den ordnungsgemäßen Ablauf einer Kirchenwahl, über das
Recht zum Zugang zu bestimmten kirchlichen Veranstaltungen ...
Sollte es zu einem solchen Verfahren kommen, so gilt das Gleiche wie in
Straf-, Zivil- oder Verwaltungssachen: Ihnen gegenüber stehen
ausgebildete Juristen (auch die ehrenamtlichen Richter kommen fast
immer aus dem Bereich der Rechtspflege, z. B. pensionierte Richter),
und welche Chancen Ihr Anliegen hat, wenn Sie auf professionelle Hilfe
verzichten wollen, können Sie sich leicht denken.
Wir stehen Ihnen auch für solche Verfahren mit unserer
Dienstleistung zur Verfügung!
