Beim Gebrauchtwagenkauf stellt sich heraus,
daß der schöne
"neue" Wagen Mängel hat. Was tun? Das Fahrzeug
zurückgeben und das Geld zurückverlangen? Eine Herabsetzung
des
Kaufpreises verlangen?
Wir nehmen in solchen Fällen für Sie Verhandlungen mit dem
Verkäufer auf und versuchen, für Sie ein Ergebnis
herbeizuführen, mit dem Sie zufriedengestellt sind. Nur wenn
diese Bemühungen zu keinem Erfolg führen, kann - nach
Absprache
mit Ihnen - gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.