Unter „Mietverträge" fallen
natürlich zunächst einmal die normalen Mietverträge über
Wohnraum. Was tun, wenn es aus der Decke tropft? Wenn die Heizung
nicht mehr läuft? Und wenn Türen und Fenster klemmen?
Aber
auch: Was tun, wenn der Mieter „vergißt", die Miete zu
zahlen? Fristlos kündigen, räumen? Wie kommt der Vermieter an die
rückständige Miete?
Einen groben Überblick zur Frage der
Mieterhöhungsmöglichkeiten gibt es, leider mit viel Werbemüll, bei
FOCUS Online |
Geld | Immobilien | Mietspiegel-Datenbank.
Unter
Mietverträgen versteht man aber auch die Ferienwohnungsmietverträge.
Denn auch da wird ein Wohnraum, wenn auch nur für ein paar Wochen,
gemietet. Solche Ferienwohnungsverträge gibt es bei uns besonders
häufig, weil Nordfriesland ein Gebiet mit hohem Tourismusanteil ist
und die Inseln Sylt, Föhr und Amrum zur Bereich des Amtsgerichts
Niebüll gehören.
Typische Sache sind zum Beispiel Rügen wegen
Mängeln - oder wegen angeblicher Mängel - in der Ferienwohnung oder
die Schwierigkeiten, die sich aus einer Stornierung bereits
geschlossener Verträge ergeben können, wenn man sich nicht mit dem
Vertragspartner einigen kann.
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Mieterhöhung wegen Modernisierung? |
Mietnomaden führen zu hohen Schäden beim Vermieter. Unter falschen Zahlungsversprechungen, gepaart mit dem Mißbrauch ihrer gesetzlichen Gegenrechte gegen die Mietforderungen in Form von Zurückbehaltungsrechten, Mietminderungsrechten und Aufrechnungsmöglichkeiten, verursachen sie bei Vermietern Schäden in einer Größenordnung von 25.000,00 € bis zu 100.000,00 €.
Mietnomaden schließen den Mietvertrag schon in der betrügerischen Absicht ab, den Vermieter wirtschaftlich zu schädigen. Entweder zahlen sie bewusst und kalkuliert gar keine Miete, oder aber nur die erste Rate der Kaution und eventuell die erste Miete. Danach bleiben alle Zahlungen aus. Hier muss der Vermieter schnell handeln. Alle Zahlungsankündigungen und Versprechen des Mieters sind Hinhaltetaktik. Selbsthilfe ist auch nicht erlaubt, also muss der Weg über das Gericht gehen. Hier setzt unsere Hilfe und Tätigkeit ein: Wir stellen nicht nur die (fristlose!) Kündigung zu, sondern sorgen beim Gericht auch dafür, daß die richtigen Anträge gestellt werden, also
- Räumung der Wohnung,
- Zahlung der Rückstände,
und, ganz wichtig:
- Feststellung, dass der Mieter Betrüger ist.
Nur damit besteht überhaupt eine Chance, die Wohnung baldmöglichst für einen solventen Nachmieter freizubekommen und die Zahlungsrückstände einzutreiben, auch im Falle eines Insolvenzverfahrens des Mieters. Das Gerichtsverfahren muß durch entsprechendes Taktieren auf die geringstmögliche Dauer verkürzt werden, damit der Vollstreckungstitel vorliegt und der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragt werden kann.
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Schutz vor Mietnomaden? Wie bekomme ich den richtigen Mieter? Und wie kommt ein säumiger Mieter aus der Wohnung? |