Beachten
Sie zum Thema Verkehrsunfälle auch bitte unseren
UNFALLMANAGEMENT:
Was für Geschädigte im ersten
Moment positiv klingt, nutzt vor allem den Versicherern. Als Laie
wird man dabei häufig finanziell über den Tisch
gezogen.
Der Ton wird schärfer: Schreibkosten von 45,00
Euro für ein Sachverständigengutachten bezeichnet ein
namhafter Versicherer als "Frechheit" und rechnet vor, dass
ein Sekretärin für ein solches "Allerwelts-Gutachten"
höchstens 20 Minuten brauche. "Diese ergibt einen
Monatslohn von 25.763,05 Euro. Damit verdient die Sekretärin
mehr als der Bundeskanzler. Dass sie gegebenenfalls besser ist, wird
vorsorglich mit Nichtwissen bestritten."
Was auf den ersten
Blick noch zum Schmunzeln reizt, hat einen ernsten Hintergrund: Die
Versicherer wollen Kosten sparen - Prinzip gut, aber nicht um jeden
Preis! Sie wollen bei Sachschäden Gutachter und Anwälte
(Versicherungs-Jargon: "Wegelagerer") möglichst
ausschalten und bieten dafür ihr eigenes Schadensmanagement an.
Tatsächlich, da waren sich Richter, Rechtsanwälte und
Sachverständige auf der Expertentagung vom Deutschen
Anwaltsverein (DAV) einig, geht es um "Schadenssteuerung und
Manipulation des Geschädigten". Unter dem Slogan "Wir
regeln alles schnell und problemlos für Sie" suggeriert der
Haftpflichtversicherer des Gegners dem neuerdings gern
"Schadenspartner" oder "Schadensurkunde"
genannten Geschädigten, man nehme sich all seiner Probleme an
und löse sie. Natürlich in der Hoffnung, dass dieser so
zufrieden gestellte "Schadenspartner" später Kunde
wird. Aber das ist längst nicht alles: Wer die Regulierung
positiv empfand, kommt nicht auf die Idee, dass er vielleicht mehr
Ansprüche hat. Weil er als Laie nur selten weiß, was ihm
rechtlich alles zusteht. Die meisten Versicherer aber zahlen nur, was
explizit gefordert wird. Und mehr noch: Sie geben den Geschädigten
oft sehr massiv zu verstehen, dass nur dann schnell und problemlos
reguliert wird, wenn sie keinen freien Sachverständigen und
keinen Rechtsanwalt einschalten. Was dabei herauskommen kann, zeigt
folgender Fall: Der Gutachter der gegnerischen Versicherung hatte
einen Unfallschaden an einem Pkw auf 9200 Euro geschätzt. Ein
dank Anwalt beauftragter unabhängiger Sachverständiger kam
auf 15500 Euro. Die tatsächliche Reparatur-Rechnung betrug knapp
16000 Euro. Bei fiktiver Abrechnung wären dem Geschädigten
6300 Euro zu wenig ausbezahlt worden!
Fazit der Tagung:
Geschädigte dürfen sich nicht von Beeinflussungs-Versuchen
der Versicherer beeindrucken lassen! Im Gegenteil, sie müssen
mehr den je auf ihr Recht pochen, im Zweifel einen Rechtsanwalt und
einen Sachverständigen ihrer Wahl einschalten zu können.
Das wird um so wichtiger, da die Versicherer im September beginnen,
die Notrufsäulen an den Autobahnen auf ihre Call-Center zu
schalten. Und jeder, der sich dort meldet, kann in Kürze direkt
mit einem Versicherer verbunden werden.
Hunderte von Millionen
Euro - schätzt der ADAC - werden von den Geschädigten
jährlich verschenkt, weil sie keine Kenntnis von ihren Rechten
haben. Wer weiß auch schon, wie die Wertminderung, der
Nutzungsausfall, der Ausfall im Haushalt usw. berechnet werden? Hier
helfen wir! Lassen Sie es nicht zu, dass die Haftpflichtversicherung,
also die Gegenseite (!) darüber bestimmt, was Sie erhalten! Wenn
der Vorstandssprecher der HUK-Coburg, Rolf-Peter Hoenen, erklärt:
"Ich versichere Ihnen: Wir werden von uns aus jeden
Anspruchsteller auf alle ihm zustehenden Schadenspositionen hinweisen
- Sie können mich hier beim Wort nehmen!" , dann ist das
schlicht falsch. Denn: Gleichzeitig hatte eine Versicherung nach
einem unverschuldeten Unfall zwar Reparaturkosten, Mietwagen und
Auslagenpauschale von zusammen 6.500,00 Euro gezahlt - die
Wertminderung von 700,00 Euro für den Wagen aber fiel unter den
Tisch. So viel zu den Versicherungen eines Versicherers. Und wie so
oft kein Alleingang eines Unternehmens: Die DEVK blieb Frank R. aus
Köln 300,00 Euro Wertminderung schuldig. Eine andere
Versicherung wollte Horst H. 500,00 Euro vorenthalten, die ihm für
seinen Wagen zustanden. Im Einzelfall keine großen Beträge,
aber die Menge macht's: Denn für alle bis vier Jahre alten Autos
kann nach einem unverschuldeten großen Crash Wertminderung
verlangt werden. Insgesamt muss die Versicherungswirtschaft dafür
pro Jahr ca. 140 Millionen Euro hinblättern. Bei rund 8
Milliarden Euro Aufwand für Fahrzeugschäden pro Jahr zwar
eine kleinere Position, aber nicht klein genug, um nicht auch hier
auf Kosten der Autofahrer den Rotstift anzusetzen. Denn weil die
Branche in diesem Jahr erneut ca. 2 Milliarden Euro Miese
erwirtschaften wird, sind Kürzungen an allen Ecken und Enden
angesagt!
Das Zauberwort heißt Schadenmanagement: Die gegnerische Versicherung versucht, möglichst schnell an den Geschädigten heranzukommen, um die Regulierungskosten komplett in den Griff zu kriegen und so zu senken - gemeint sind Ausgaben für Abschlepper, Gutachter, Anwälte, Werkstätten und Mietwagen. Alles wird geregelt, der Geschädigte selbst soll sich um nichts kümmern. Doch dabei bleiben immer öfter - siehe Wertminderung - berechtigte Ansprüche auf der Strecke. Es ist eben billiger 80 % Schadenersatz schnell zu zahlen als 100 % mit anwaltlicher Hilfe!
Hier einige weitere Beispiele, wie das so genannte Schadenmanagement der Versicherer im wirklichen Leben aussieht: Neutrale Gutachter etwa sind den Assekuranzen schon lange ein Dorn im Auge. Sie wollen diese Zukunft, die Sie jährlich rund 430 Millionen Euro kostet, am liebsten ganz aus der Schadenregulierung heraushalten und zahlen entweder gar nicht oder kürzen die Gutachtergebühren, wie es ihnen gefällt. Dabei nehmen sie auch Klagen und Verurteilungen in Kauf. Allein gegen die HUK-Coburg liegen Entscheidungen wegen geminderter Honorare von den Amtsgerichten Hattingen, Coburg, Bottrop und Wuppertal vor - vier Prozesse, vier Niederlagen für die HUK.
Ein beliebtes Modell zur Kostensenkung im Zusammenhang mit Sachverständigen ist die Verunsicherung der Geschädigten, die als Laien oft nicht wissen, wann sie einen unabhängigen Gutachter einschalten dürfen. So wandte sich auch Christoph S. aus Kassel ratlos an den ADAC-Unfallservice. Die Versicherung VdK hatte ihm erklärt, Gutachten würden erst ab einer Schadenhöhe von 1500 Euro gezahlt. Tatsächlich besagt die Rechtsprechung (BGH), dass bereits ab ca. 800 Euro ein Sachverständiger beauftragt werden darf. Das kümmert die Auto Direkt offensichtlich kein bisschen. Sie teilte Hans-Gerhard L. aus Frankfurt mit, sie lehne die Erstellung eines Gutachtens bei einer Reparatursumme unter 2500 Euro ab.
Auch Mietwagenkosten, die pro Jahr mit 600 Millionen Euro zu Buche schlagen werden, sind so eine Position, bei der gerne gestrichen und auf Unkenntnis der Geschädigten gebaut wird: Gerald J. aus Niedersachsen bekam von den öffentlichen Versicherungen Oldenburg nach einem unverschuldeten Unfall mit Totalschaden sofort einen Ersatzwagen. Prima. Dann der Pferdefuß: Das Unternehmen wollte ihm weismachen, dass ihm das Auto nur zehn Tage zustehe. Normalerweise legt ein Sachverständiger die Wiederbeschaffungsdauer für ein neues Auto fest - und das sind in der Regel 14 Tage ab Erhalt des Gutachtens. Dank der Hilfe eines Anwalts kann Gerald J. den Mietwagen weiter nutzen, soll dafür aber - so die neueste Idee des Versicherers - auf Schmerzensgeld verzichten.
Ebenfalls skandalös das Regulierungsverhalten der R+V: Hermann M. aus Baden-Württemberg hat einen Kostenvoranschlag seiner Werkstatt eingereicht: 2500 Euro Reparaturkosten. Die hat der Versicherer ignoriert - dafür aber 200 Euro Wertminderung überwiesen und dann wochenlang nichts mehr von sich hören lassen.
Selbst bei einfachst gelagerten Fällen rennen Geschädigte oft gegen eine Mauer des Schweigens: Das Auto von Thomas G. aus Hessen war an einer Tankstelle von einem rückwärts fahrenden Wagen gerammt worden. Der Schädiger bestreitet nichts, Zeugin vorhanden. Das Gutachten über rund 2300 Euro liegt der Haftpflichtversicherung seit Juli vor, 2 1/2 Monate gab es von der Gesellschaft keinerlei Reaktion.
Solche Verzögerungstaktiken führen in erster Linie dazu, dass die Regulierungskosten zu Lasten der Solidargemeinschaft in die Höhe getrieben werden. So im Fall von Eduard K.: Er musste über 1.600,00 Euro Reparaturkosten vorstrecken, weil die Versicherung trotz klarer Beweislage einfach nicht zahlte. Herr K. war gezwungen, einen Anwalt einzuschalten - Mehrkosten zahlt die Versicherung. Total überflüssig, denn ein einziger Anwaltsbrief mit Klageandrohung reichte, um die Versicherung zum Zahlen zu bringen.
Doch nicht nur beim "Gegner", selbst bei den eigenen Kunden schrecken die Versicherer nicht vor Zahlungsverweigerungen oder -einschränkungen zurück: Ingeborg A. aus München war mit ihrem Pkw in Hagelschlag geraten. Der Gutachter der Allianz, ihrer Kaskoversicherung, schätzte den Schaden auf 1800 Euro. Doch für dieses Geld wollte keine Werkstatt die Hagelbeulen beseitigen, unter 3500 bis 4000 Euro gehe gar nichts, hieß es in zwei Fachbetrieben.
Das alles zeigt, welche Nachteile das Schadenmanagement der Versicherer für Geschädigte bringen kann. Und wie wichtig es ist, sich nach einem Unfall auf professionelle Hilfe zu stützen. Denn die Versicherungen versuchen mit diskreter Gewalt, die Unfallopfer vom Gang zum Anwalt abzuhalten. Dabei geht es nicht einmal um die Anwaltsgebühren, die die Versicherungen bei einem unverschuldeten Unfall in voller Höhe zu zahlen hab en. Nein, es geht darum, dass das Unfallopfer aus Ahnungslosigkeit heraus nur 80 % des Schadens erhält! Kommen Sie deswegen zum Anwalt, Ihnen stehen 100 % zu!
Das Verkehrsrecht umfasst die Abwicklung von
Verkehrsunfällen einschließlich der Anspruchserhebung
gegenüber der gegnerischen Versicherung, aber auch das
Verkehrsstrafrecht,
also die Verteidigung in Bußgeld- und
die Strafsachen.
Die Abwicklung von Verkehrsunfällen
erfolgt in der Regel durch die Sammlung und Geltendmachung Ihrer
Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall, häufig
auch die Beauftragung eines - guten! - Sachverständigen für
die Reparaturkostenschätzung; dann die Verhandlungen mit den
Sachbearbeitern der gegnerischen Haftpflichtversicherung und
gegebenenfalls auch die gerichtliche Geltendmachung Ihrer
Ansprüche.
Der Sachbearbeiter der gegnerischen
Haftpflichtversicherung wahrt nur die Interessen seines Arbeitgebers,
nicht die Ihren! WIR setzen uns für Sie ein!